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Version: V20230424

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Waren der MedSkin-Precision Sàrl (nachfolgend "Unternehmen"). Der Begriff "Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. Andere besondere oder spezifische Vertragsbestimmungen in schriftlicher Form, wie z.B. individuelle Vereinbarungen, haben Vorrang vor den AGB. Die aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf der Internetseite des Unternehmens www.medskin-precision.ch veröffentlicht.

ARTIKEL 2 - LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt DDP INCOTERM am Wohnsitz des Kunden. Die vom Unternehmen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und stellen keine feste Verpflichtung dar. Bei Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden (verspätete Lieferung, Streik, Unfall usw.), verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen automatisch um die Dauer der Verzögerung. Ansprüche auf Schadenersatz oder Auftragsstornierung aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Die mutmassliche Beendigung aufgrund von Geschäftsbeziehungen gemäss Art. 190 Abs. 1 OR (Schweizerisches Obligationenrecht) gilt in diesem Fall nicht. Eine Änderung der Bestellung kann nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch eine Verzögerung der Lieferung zur Folge haben. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgenommen, ist das Unternehmen berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden auch bei Dritten zu lagern. In diesem Fall beginnen die Gewährleistungsfristen am Tag der Einlagerung.

ARTIKEL 3 - PREISE
Alle in den Dokumenten des Unternehmens genannten Preise sind ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Für bestimmte Märkte können Preislisten in Fremdwährungen existieren, um Wechselkurse und besondere Lieferbedingungen zu berücksichtigen. Diese Preislisten in Fremdwährungen sind für Lieferungen außerhalb dieser Märkte nicht anwendbar. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Verkäufen in der Schweiz mit Mehrwertsteuer und bei Exporten ohne Mehrwertsteuer gemäß den geltenden Gesetzen. Alle Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Versicherung, Transit, Einfuhr, Genehmigungen, Zertifizierungen, Zoll usw. gehen zu Lasten des Kunden. Darüber hinaus muss der Kunde alle Arten von Steuern, Gebühren, Abgaben, die direkt oder indirekt aufgrund der Lieferung erhoben werden, tragen oder sie dem Lieferanten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstatten, wenn der Lieferant diese Kosten vorstrecken musste.

ARTIKEL 4 - ANNAHME
Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen. Entspricht die Lieferung nicht der Bestellung oder weist sie offensichtliche Mängel auf, muss der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich reklamieren, ansonsten verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Versteckte Mängel muss der Kunde melden, sobald er davon Kenntnis erlangt, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Reklamationen setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Wenn der Kunde beim Empfang der Ware Kontrollen durchführen möchte, muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Die Kosten für die Kontrollen trägt der Kunde. Wenn die Eingangskontrollen aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden können, gilt die Ware als angenommen.

ARTIKEL 5 - GARANTIE
Das Unternehmen gewährt auf neue Ware eine Garantie von zwei Jahren ab dem Lieferdatum. Diese Garantie deckt nur Herstellungs- oder Materialfehler unter normalen Nutzungsbedingungen ab. Verbrauchsmaterialien (Lampen, Filter, Platinen, Reflektoren, Kristalle, Laserzellen usw.) sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diese Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Das Unternehmen lehnt alle stillschweigenden Garantien bezüglich des kommerziellen Werts des Geräts oder seiner Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, selbst wenn das Unternehmen vorab über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Die Garantie ist nur wirksam, wenn das Unternehmen innerhalb der Garantiezeit per Einschreiben über die betreffenden Mängel informiert wird. Im Falle eines Mangels besteht die alleinige Verantwortung des Unternehmens darin, nach seiner Wahl das Gerät mit neuen oder gebrauchten Ersatzteilen zu reparieren, es gegen das gleiche oder ein vergleichbares Modell auszutauschen oder es zurückzunehmen, indem es dem Kunden einen Kredit in Höhe des Kaufpreises gewährt. Diese Reparatur/dieser Umtausch/diese Rücknahme ist im Rahmen der Garantie kostenfrei. Der Kunde trägt jedoch die Kosten für den Versand, die Rücksendung, die Reisekosten und die Versicherung, die für diese Reparatur/diesen Umtausch/diese Rücknahme erforderlich sind. Der Kunde sollte sich vor der Rücksendung beim Unternehmen über die genauen Bedingungen und Kosten informieren. Rücksendungen dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Unternehmens erfolgen. Der Kunde ist für die Verpackung, die Versicherung und den Versand an das vom Unternehmen benannte Reparaturzentrum verantwortlich. Transportschäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Transportkosten im Voraus zu bezahlen. Um die Mitarbeiter des Unternehmens vor potenziellen Gesundheitsrisiken zu schützen, verlangt das Unternehmen, dass die Ware und das Zubehör vor der Rücksendung desinfiziert werden. Waren, die vor dem Versand nicht gereinigt wurden, werden auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt. Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die zurückzuführen sind auf :

- Unzureichende oder falsche Wartung
- Unerlaubte Änderungen oder Eingriffe
- Betrieb außerhalb der angegebenen Bedingungen
- Fahrlässigkeit oder missbräuchliche oder falsche Verwendung
- Vermietung oder Untervermietung der Ware
- Häufiger Transport und Umladung.

Der Kunde kann sich nicht auf die Entscheidung oder die Fähigkeit des Unternehmens berufen, geeignete Waren auszuwählen oder zu liefern.

ARTIKEL 6 - RECHTSSTAND
Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Verkauf ergeben, unterliegen dem Schweizer Recht und fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens in Boussens/VD, Schweiz. Nur die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich.

Allgemeine Garantiebedingungen

MedSkin-Precision Sàrl (im Folgenden als "Lieferant" bezeichnet) garantiert für den im Kaufvertrag oder auf der Rechnung angegebenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dass das in diesem Dokument genannte Gerät frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Verbrauchsmaterialien sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diese Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Der Lieferant lehnt jede implizite Garantie bezüglich des Handelswerts des Geräts oder seiner Eignung für einen bestimmten Zweck ab. Der Lieferant haftet in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, selbst wenn er vorab über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

Die Garantie ist nur dann gültig, wenn der Lieferant während der Garantiezeit schriftlich über die betreffenden Mängel informiert wird. Im Falle eines Mangels besteht die alleinige Verantwortung des Lieferanten darin, nach eigenem Ermessen das Gerät mit neuen oder gebrauchten Teilen zu reparieren, es durch das gleiche oder ein vergleichbares Modell zu ersetzen oder es zurückzunehmen, indem er dem Käufer (im Folgenden als "Eigentümer" bezeichnet) einen Kredit in Höhe des Kaufpreises gewährt. Diese Reparatur/dieser Austausch/diese Rücknahme ist im Rahmen der Garantie kostenlos.

Ohne vorherige Genehmigung des Anbieters dürfen keine Rücksendungen erfolgen. Der Eigner ist verantwortlich für Verpackung, Steuern, Versicherung, Risiko und den Versand an das vom Lieferanten benannte Reparaturzentrum. Transportschäden sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Es liegt in der Verantwortung des Eigners, die Transportkosten im Voraus zu bezahlen. Um die Mitarbeiter des Lieferanten vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen, verlangt der Lieferant, dass das Gerät und sein Zubehör vor der Rücksendung desinfiziert werden. Jedes Produkt, das vor dem Versand nicht gereinigt wurde, wird auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt.

Die Garantie deckt keine Defekte ab, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

- unsachgemäße oder verspätete Wartung
- unerlaubte Änderungen oder Eingriffe
- Betrieb außerhalb der angegebenen Bedingungen
- Vernachlässigung oder missbräuchliche oder falsche Verwendung
- unsachgemäßer Transport oder Bewegung des Geräts
- Vermietung oder Untervermietung des Geräts an Dritte.

Die oben genannte Garantie wird vom Lieferanten nicht erweitert, eingeschränkt oder geändert und der Lieferant, seine autorisierten Händler oder andere Personen, die Dienstleistungen, Unterstützung oder technische Beratung anbieten, übernehmen keinerlei Verpflichtungen oder Haftung im Zusammenhang mit der Bestellung der gelieferten Produkte für das hier genannte Gerät durch den Eigner. Der Eigner kann sich nicht auf die Entscheidung oder die Fähigkeit des Lieferanten berufen, geeignete Produkte auszuwählen oder zu liefern.

Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien bezüglich der Entstehung, Ausführung oder Auslegung des vorliegenden Vertrags entstehen können, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Wohnort des Geschäftssitzes des Anbieters gemäß dem Schweizer Recht. Nur die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich.

Allgemeine Bedingung für den Kundendienst

ARTIKEL 1 - ANGEBOTE
Die vom Kunden angeforderten und von Medskin-Precision Sàrl (im Folgenden "Anbieter") bereitgestellten Angebote stellen, sofern nicht anders angegeben, eine verbindliche Zusage über die Preise der Kundendienstleistungen dar. Im Falle einer Preisänderung von mehr als 10% im Vergleich zum ursprünglichen Kostenvoranschlag muss ein zusätzlicher Kostenvoranschlag vom Kunden akzeptiert werden. Der Kostenvoranschlag wird zum "Auftrag zur Intervention", sobald er durch die Unterschrift des Kunden bestätigt wurde. Wenn der Kunde dem Kostenvoranschlag nicht Folge leistet, können die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt werden und sind in bar zu zahlen.

ARTIKEL 2 - EINSATZAUFTRAG
Für jeden Einsatz wird vom Auftragnehmer spätestens bei der Übernahme des Materials ein Einsatzauftrag ausgestellt. Darin müssen die vom Kunden akzeptierten Arbeitsschritte sowie die voraussichtliche, unverbindliche Dauer der Arbeiten und gegebenenfalls das Datum der Rückgabe des Materials angegeben werden. Der Einsatzauftrag wird durch die Unterschrift des Kunden bestätigt.

ARTIKEL 3 - VERFÜGBARKEIT VOR ORT
Wenn bei der Intervention an dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum und zu der vereinbarten Uhrzeit das Material nicht zur Verfügung gestellt wird, können Wartekosten zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags oder den besonderen Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

ARTIKEL 4 - FRISTEN
Die Ausführungsfristen werden immer als Richtwerte angegeben, und zwar ab der Bereitstellung des Materials. Diese Fristen berücksichtigen keine zusätzlichen, ursprünglich nicht vorgesehenen Arbeiten, mögliche und unvorhersehbare Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen bei Ersatzteilen, Transportproblemen und Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Die Überschreitung der Fristen, gleich aus welchem Grund, begründet keinen Anspruch auf Zahlung irgendeiner Entschädigung an den Kunden.

ARTIKEL 5 - ABNAHME DER ARBEITEN
Der Bericht über den Einsatz, der als Abnahme der Arbeiten gilt, wird dem Kunden oder seinem Vertreter am Einsatzort ausgehändigt. Sobald er vom Kunden oder seinem Vertreter mit oder ohne Vorbehalt abgezeichnet wurde, stellt er das Vertragsdokument dar. Wenn der Kunde oder sein bevollmächtigter Vertreter den Bericht nicht entgegennimmt, wird er ihm direkt zugesandt. Die Abnahme des Berichts gilt als erfolgt und die Arbeiten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von drei Tagen keine Vorbehalte geäußert hat.

ARTIKEL 6 - HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Missbrauch der Maschine, für Hautreaktionen oder unbefriedigende Ergebnisse, die mit den Hormonen oder der Medikation des Kunden zusammenhängen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der Schweizer Normen durch den Raum, in dem sich die Maschine befindet.

ARTIKEL 7 - GARANTIE
Es wird keine systematische Ergebnisgarantie gegeben. Für die vom Auftragnehmer durchgeführten Reparaturen und die ersetzten Teile gilt eine Garantie von sechs Monaten ab dem Datum des Eingriffs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

ARTIKEL 8 - RECHNUNGSLEGUNG
Die Regeln für die Rechnungsstellung werden entweder durch den Kostenvoranschlag, auf Pauschalbasis oder auf Stundenbasis gemäß der Preisliste des Auftragnehmers zusätzlich zum Material festgelegt.

ARTIKEL 9 - ZAHLUNG
Die Leistungen des Kundendienstes sind bar, netto und ohne Abzug gemäß den Bedingungen des Kostenvoranschlags, des Einsatzberichts und spätestens bei der Rückgabe des Materials oder am Ende des Einsatzes zu zahlen, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Nichtzahlung durch den Kunden hat der Auftragnehmer das Recht auf Zurückbehaltung.

ARTIKEL 10 - ERSETZTE TEILE
Wenn der Kunde die ersetzten Teile zurückhaben möchte, muss er dies bei der Erstellung des Kostenvoranschlags oder des Arbeitsauftrags angeben. Andernfalls gelten die Teile als vernachlässigt und der Auftragnehmer wird über sie verfügen, ohne jemandem gegenüber haftbar zu sein. Er kann die Entsorgungskosten auf den Kunden abwälzen.

ARTIKEL 11 - EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
Der Auftragnehmer behält das Eigentum an den Teilen, die in das Material eingebaut sind, das von ihm repariert wurde, bis zur vollständigen Bezahlung der Reparatur.

ARTIKEL 12 - FÄLLE HÖHERER GEWALT
Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Verpflichtungen des Auftragnehmers ausgesetzt werden. Die Parteien vereinbaren, dass Fälle höherer Gewalt folgende sind: Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Strom- und Geräteausfälle, Transport- oder Kommunikationsunterbrechungen und andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.

ARTIKEL 13 - GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Entstehung, Durchführung oder Auslegung des vorliegenden Vertrags entstehen können, sind ausschließlich die Gerichte am Wohnort des Geschäftssitzes des Anbieters nach Schweizer Recht zuständig. Nur die französische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich.